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Führerscheinklasse |
Fahrzeuggruppe |
Alter |
Beschreibung |
| M
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Kleinkrafträder Moped, Mokick, Roller und Fahrräder mit
Hilfsmotor |
16
Jahre |
mit
einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von
nicht mehr als 45km/h und einem
Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrrädern mit
Hilfsmotor (Kleinkrafträder, die zusätzlich hinsichtlich der
Gebrauchsfähigkeit die
Merkmale von Fahrrädern aufweisen). |
| A
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Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf 25 kW und max. 0,16
kW pro Kilo Leergewicht. |
18
Jahre |
Leistungsbeschränkung innerhalb der ersten zwei Jahre, danach
automatischer Wegfall dieser Begrenzung. |
| A
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Motorrad,
unbeschränkte Leistung |
25
Jahre |
der
sogenannte "Direkteinstieg" in die große Motorradklasse mit 25
Jahren |
| A1
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Leichtkraftrad (max. 125 cm³, 11 kW) |
16/18
Jahre |
bis zum
18. Lebensjahr dürfen nur Maschinen gefahren werden, die auf
max. 80 km/h gedrosselt oder hergestellt sind
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| B
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Pkw
mit max. 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, Lkw bis 3,5 t
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*17/18
Jahre |
Anhänger: bis 750 kg *17 begleitetes Fahren |
| BE
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Anhänger mit über 750 kg zulässige Gesamtmasse
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18
Jahre |
Vorbesitz der Klasse B erforderlich |